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   BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 376/92   

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BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 376/92 (https://dejure.org/1993,1525)
BAG, Entscheidung vom 21.04.1993 - 7 AZR 376/92 (https://dejure.org/1993,1525)
BAG, Entscheidung vom 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 (https://dejure.org/1993,1525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertrag: Befristung - Fünfjahresgrenze bei mehreren befristeten Arbeitsverträgen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620; BAT SR 2y Nr. 1 Protokollnotiz Nr. 2
    Tarifliche Höchstbefristungsdauer und mehrere befristete Arbeitsverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 258
  • BB 1994, 718
  • DB 1994, 1145
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 376/92
    Zum einen hat der Senat stets betont (vgl. statt vieler z.B. Senatsurteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule), daß mit steigender Zahl der Befristungen und der Dauer der Beschäftigung die Anforderungen an den sachlichen Grund für die Befristung des (letzten) Arbeitsvertrages steigen.
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 376/92
    Insbesondere mit seinem Hinweis darauf, die Rechtsprechung des erkennenden Senats habe sich seit dem Urteil vom 8. Mai 1985 (BAGE 49, 73 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) dahingehend geändert, daß nunmehr nur noch der letzte vorbehaltslos geschlossene befristete Arbeitsvertrag auf die Rechtswirksamkeit der in ihm vereinbarten Befristung zu prüfen sei, dürfte das Landesarbeitsgericht Sinn und Tragweite dieser Rechtsprechungsänderung verkannt haben.
  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 431/90

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 376/92
    Diese Würdigung beruht nicht nur darauf, daß die schutzbedürftigen Interessen des Arbeitnehmers mit dem längeren Bestand seiner Betriebszugehörigkeit wachsen (vgl. im einzelnen z.B. Senatsurteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 431/90 - AP Nr. 141 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), sondern auch darauf, daß sich die den vorangegangenen befristeten Arbeitsverträgen jeweils zugrunde liegende Prognose des Arbeitgebers, nach dem jeweils vorgesehenen Vertragsablauf werde kein Bedürfnis oder (etwa wegen des Fehlens von Haushaltsmitteln) keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers mehr bestehen, mit steigender Zahl der befristeten Arbeitsverträge immer häufiger als letztlich unzutreffend herausgestellt hat und deshalb seine Prognose, jedenfalls diesmal werde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über das vorgesehene Vertragsende hinaus endgültig nicht mehr erforderlich oder nicht mehr möglich sein, einer verschärften Prüfung standhalten muß.
  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 128/91

    Befristungsgrund; programmgestaltende Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 376/92
    Angesichts des dem Tatsachenrichter bei der Prüfung des sachlichen Grundes zustehenden Beurteilungsspielraumes (vgl. statt vieler z.B. Senatsurteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 - AP Nr. 144 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 1 der Gründe) beschränkt sich der Senat hierzu auf den Hinweis, daß eine gleichartige Beschäftigung des Arbeitnehmers, für die in mehreren vorangegangen befristeten Arbeitsverträgen die Möglichkeit und das Bedürfnis des Arbeitgebers bestanden hat, eine strenge Darlegung des Arbeitgebers erfordert, weshalb bei Abschluß des (letzten) Arbeitsvertrages vorauszusehen gewesen sei, daß diese Beschäftigungsmöglichkeit gerade mit Ablauf dieses letzten Vertrages entfallen werde.
  • BAG, 21.06.1983 - 7 AZR 295/81

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 376/92
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. Juni 1983 (BAGE 44, 70 [BAG 21.06.1983 - 7 AZR 295/81] = AP Nr. 79 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) näher begründet, daß die Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 der SR 2y BAT sowohl nach ihrem Wortlaut als auch nach ihrem Sinn und Zweck nur verbietet, einen Zeitvertrag von vornherein für die Dauer von mehr als fünf Jahren abzuschließen, und daß mehrere aneinandergereihte Arbeitsverträge die Dauer von fünf Jahren überschreiten können.
  • BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12

    Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch

    Mehrere aneinandergereihte Arbeitsverträge können dagegen zusammen die Dauer von fünf Jahren überschreiten (st. Rspr. vgl. zB BAG 22. März 1985 - 7 AZR 142/84 - BAGE 48, 215; ausdrückliche Festhaltung in BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 -; zuletzt 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 26) .

    Eine solche Vertragsgestaltung stellt auch keine Umgehung der Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 SR 2y BAT dar (ausf. BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - zu II der Gründe; vgl. auch 22. März 1985 - 7 AZR 142/84 - zu II 3 und 4 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge, die nur insgesamt die Höchstdauer von fünf Jahren überschreiten, ist nach der Protokollnotiz Nr. 2 Satz 1 zu Nr. 1 SR 2y BAT zulässig (st. Rspr., vgl. BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 149 = EzA BGB § 620 Nr. 121, zu II der Gründe).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 81/05

    Befristung - Mitwirkung an einem Forschungsprojekt

    Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge, die nur insgesamt die Höchstdauer von fünf Jahren überschreiten, ist nach der Protokollnotiz Nr. 2 Satz 1 zu Nr. 1 SR 2y BAT zulässig (st. Rspr., vgl. BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 149 = EzA BGB § 620 Nr. 121, zu II der Gründe).
  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 620/00

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Ebenso wie bei der Protokollnotiz Nr. 2 (BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 149 = EzA BGB § 620 Nr. 121, zu II der Gründe) kommt es auch bei der Protokollnotiz Nr. 3 zu Nr. 1 SR 2 y BAT auf den einzelnen Arbeitsvertrag an.
  • BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 252/95

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß die genannte Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 SR 2y BAT lediglich verbietet, daß der einzelne Arbeitsvertrag die Höchstdauer von fünf Jahren überschreitet, nicht aber, daß diese Höchstdauer durch die Zusammenrechnung mehrerer aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge überschritten wird (vgl. zuletzt Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - AP Nr. 149 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m.w.N. insbesondere auf BAG Urteil vom 22. März 1985, BAGE 48, 2 15 = AP Nr. 90 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20

    Befristung - Vertretung - Musiker in Kulturorchester

    Ein darüberhinausgehender Schutzzweck ist nicht ersichtlich, zumal es im Bereich von Kulturorchestern gute Gründe für eine Mehrfachbefristung geben kann, mit der insgesamt die Dauer von drei Jahren überschritten wird (vgl. zur Vorgängerregelung in § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 TVK idF vom 1. Juli 1971 BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 - zu II 1 c der Gründe; vgl. zu SR 2y BAT: BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - zu II der Gründe; 22. März 1985 - 7 AZR 142/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 48, 215) .

    Eine solche Umgehung führte zur Unwirksamkeit der Befristung (vgl. - zur tariflichen Vorgängerregelung in § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 TVK idF vom 1. Juli 1971 - BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 - zu II 2 der Gründe; vgl. im Übrigen auch - zur Befristungshöchstgrenze der früheren - Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 SR 2y BAT BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - zu II der Gründe) .

  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 662/95

    Arbeitsverhältnis: neues befristetes Arbeitsverhältnis bei vorhandener Arbeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 22. November 1995 - 7 AZR 252/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - AP Nr. 149 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 2 der Gründe) verbietet die Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 SR 2y BAT lediglich, daß der einzelne Arbeitsvertrag die Höchstdauer von fünf Jahren überschreitet, nicht aber, daß diese Höchstdauer durch die Zusammenrechnung mehrerer aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge überschritten wird.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2004 - 9 Sa 396/04

    Befristetes Arbeitsverhältnis: Vorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes bei

    Wenn die Berufungsführerin des Weiteren rügt, dass die in der Protokollnotiz 2. zu Nr. 1 der SR 2y zum BAT festgelegte 5-Jahres-Grenze vorliegend überschritten sei, bedarf es nicht der Entscheidung, ob für die Überschreitung dieser Zeitgrenze auch auf die Gesamtdauer mehrerer aneinandergereihter befristeter Verträge abgestellt werden kann (so 2. Senat des BAG im Urteil vom 26.05.1983 - 2 AZR 739/81 = AP Nr. 78 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) oder ob die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge keine Umgehung dieser Protokollnotiz darstellen kann (so der 7. Senat des BAG in seinem Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 = AP Nr. 149 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und in seinem Urteil vom 21.06.1983 - 7 AZR 295/81 = AP Nr. 79 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
    Hingegen ist der Abschluss mehrerer befristeter Verträge mit einer Laufzeit von jeweils weniger als fünf Jahren auch dann mit der Protokollnotiz 2 zu Nr. 1 SR 2 y zu vereinbaren, wenn die Summe der Vertragslaufzeiten mehr als fünf Jahre ergibt (BAG 21.04.1993 - 7 AZR 376/92, AP Nr. 149 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ErfK-Müller-Glöge, 5. Aufl. 2005, § 22 TzBfG Rz. 5).
  • LAG Sachsen, 07.12.1995 - 4 Sa 757/95

    Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Maßgeblichekeit des

    Auch wenn Prüfungsgegenstand die Wirksamkeit der Befristung des letzten Vertrages der Parteien ist, so ist doch die Zahl der vorangegangenen befristeten Arbeitsverhältnisse zwischen den Parteien und die Gesamtdauer der Befristung insofern zu berücksichtigen, als mit steigender Zahl und Dauer der Verträge die Anforderungen an den sachlichen Rechtfertigungsgrund zunehmen (vgl. BAG, NZA 1988, 468, 469; BAG, NZA 1988, 280, 282; BAG, NZA 1994, 258, 260).
  • LAG Köln, 13.09.1995 - 2 Sa 568/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung eines Arbeitsvertrages wegen Erziehungsurlaubs

  • BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 593/97
  • LAG Nürnberg, 28.03.1994 - 4 Sa 887/93

    Befristetes Arbeitsverhältnis neben einer existenzsichernden Haupttätigkeit;

  • LAG Hessen, 03.02.2009 - 12 Sa 416/08

    Wirksamkeit einer Befristung - Sachgrund der Vertretung - unzulässige

  • LAG Hamm, 31.07.1998 - 5 Sa 91/98

    Feststellung auf unbefristetes Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses;

  • LAG Sachsen, 05.10.1995 - 4 Sa 664/95

    Befristung eines Arbeitsvertrages; Vermittlung durch Arbeitsamt; Hausinterne

  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 147/93

    Rechtsirrtum über die Berechnung der Höchstgrenze für befristete Arbeitsverträge

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